
§1 Allgemeines
(1) Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Grösa erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung.
(2) Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Firma Grösa
und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.
§2 Vertragsschluss
bei Bestellungen im Internet
(1) Sämtliche Angebote der Firma Grösa im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung
an den Kunden dar, bei der Firma Grösa Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der
gewünschten Waren im Internet, per E-mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der
Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist
spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu der Firma Grösa passiert hat.
(2) Die Firma Grösa ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben
Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-mail erfolgen. Nach fruchtlosem
Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab
Betriebssitz von der Firma Grösa. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung
werden gesondert berechnet.
(2) Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse. Bestellungen aus dem
Ausland werden auch nur gegen Vorkassezahlung angenommen und abgewickelt.
(3) Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat
dieser der Firma Grösa den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes,
zu ersetzen.
(4) Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben
über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige
Fassung der Internet-Seiten.
§4 Umtausch
(1) Sie können die Ware innerhalb von 8 Tagen gegen eine andere Größe oder anderen Artikel
umtauschen. Die gelieferten Teile müssen original mit allen Labels versehen sein.Die
Rücksendung der Ware im Falle des Umtauschs geschieht auf Kosten des Käufers.
(2) Ein Umtausch nach §4 Abs. 1 besteht insbesondere nicht, wenn die Waren nach
Kundenspezifikation bestellt und angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
(3) Sonderposten, Restposten und reduzierte Ware sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§5 Lieferung, Lieferzeiten
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung den Betrieb der Firma Grösa
verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Lieferfrist ist
unverbindlich, sie beträgt im allgemeinen vier Werktage.
(3) Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass die Firma Grösa selbst rechtzeitig und
ordnungsgemäß beliefert wird.
(4) Schadensersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei der Firma Grösa
kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren
genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist.
(6) Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Firma Grösa nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei
Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den oben genannten Gründen ist der Kunde
berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und
nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom
Vertrag zurückzutreten.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Firma Grösa bis zur
Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehender
Ansprüche.
(2) Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen
oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben
werden.
(3) Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte
der Firma Grösa ist diese vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentum der Firma Grösa
hat der Kunde rechtlich einzustehen.
§7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden
(1) Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu
untersuchen.
(2) Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich
oder via E-mail der Firma Grösa gemeldet werden.
(3) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt
angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die
Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit der Firma Grösa unter Anzeige der
Schäden Kontakt aufzunehmen.
(4) Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken der Firma Grösa zu melden.
§8 Datenspeicherung
Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im
Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33
Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
vertraulich behandelt. Sollten Sie Änderungen, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten
wünschen, wenden Sie sich bitte an info@groesa.de
§9 Aufrechnung
Ein Aufrechnung mit Ansprüchen der Firma Grösa ist es seitens des Kunden nur zulässig,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Grösa anerkannt
worden sind.
§10 Gerichtsstand
(1) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Hauptsitz der Firma
Grösa zuständig ist.
(2) Die Firma Grösa ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
§11 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Stand: 8. Juli 2002


